WAS EIGENTÜMER WISSEN SOLLTEN
Die Pflicht zur Dachdämmung ist ein zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Deutschland gilt und 2023 zuletzt novelliert wurde. Mit dem GEG wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Für Eigentümer von Bestandsimmobilien ergeben sich daraus konkrete Anforderungen: Wer betroffen ist, welche Fristen einzuhalten sind und welche Ausnahmen bestehen, erläutert Energieberater Hermann Zellmer von der EnGeBe GmbH.
Welche Hauptgründe gibt es dafür, dass das GEG eine Dachdämmungspflicht für Bestandsimmobilien eingeführt hat?
Hermann Zellmer: Dächer gehören zu den größten Schwachstellen, wenn es um Wärmeverluste in einem Haus geht. Genau deshalb verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz GEG neue Eigentümer dazu, ungedämmte Dächer oder oberste Geschossdecken innerhalb von zwei Jahren zu dämmen. Ziel ist es, Energie einzusparen und den CO2 Ausstoß zu senken.
Wie streng werden die Fristen von zwei Jahren für neue Eigentümer in der Praxis kontrolliert?
Hermann Zellmer: In der Praxis wird diese Frist von den Kommunen allerdings unterschiedlich streng kontrolliert. Oft passiert das nur, wenn ohnehin ein Bauantrag gestellt wird oder ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Bußgelder sind möglich, werden bislang aber nur selten verhängt. Trotzdem lohnt es sich für Eigentümer, die Vorgaben ernst zu nehmen, nicht zuletzt weil Förderstellen und Banken bei Finanzierungen ebenfalls darauf achten können.
Welche Dämmmaterialien oder -methoden gelten derzeit als besonders effizient, langlebig und wirtschaftlich?
Hermann Zellmer: Für die Umsetzung stehen verschiedene Dämmmaterialien zur Verfügung. Mineralwolle gilt als günstige Lösung mit guten Wärme- und Schallschutzeigenschaften. Holzfaserplatten punkten als ökologische Alternative, da sie feuchtigkeitsregulierend wirken. Wer wenig Platz hat, setzt häufig auf Hochleistungsdämmstoffe wie PIR-Platten, die schon bei geringer Dicke eine starke Dämmwirkung erzielen.
Mit welchen durchschnittlichen Kosten müssen Eigentümer für die Nachrüstung der Dachdämmung rechnen?
Hermann Zellmer: Die Kosten bewegen sich in der Regel zwischen 80 und 150 Euro pro Quadratmeter. Sie hängen von Faktoren wie Dachform, Zugänglichkeit und zusätzlichen Arbeiten ab, zum Beispiel einer Dampfsperre oder einem Luftdichtheitskonzept.
Welche Förderprogramme (z. B. KfW, BAFA) sind am attraktivsten? Wie hoch ist die mögliche Ersparnis?
Hermann Zellmer: Besonders attraktiv machen die Maßnahme die Förderprogramme von KfW und BAFA. Zuschüsse und günstige Kredite können die Investition um bis zu 20 Prozent reduzieren. Voraussetzung ist jedoch die Einbindung eines zertifizierten Energieexperten. Genau hier hat sich die EnGeBe GmbH aus Bremen als verlässlicher Ansprechpartner etabliert. Das Unternehmen erstellt nicht nur die notwendigen Berechnungen und Nachweise, sondern übernimmt auch die komplette Beantragung von Fördermitteln. Darüber hinaus bietet die EnGeBe eine umfassende Baubegleitung an, sodass Eigentümer während der gesamten Sanierungsphase fachlich begleitet werden und die Förderungen in vollem Umfang ausgeschöpft werden können.
Investition in die Zukunft
Eine Dachdämmung ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition in die Zukunft. Eigentümer profitieren von geringeren Energiekosten, mehr Wohnkomfort und einer Wertsteigerung ihrer Immobilie und leisten zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Expertise der EnGeBe GmbH gelingt die Umsetzung rechtssicher und förderoptimiert.