David Jacob Huber, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – kurz: BFW – Niedersachsen/Bremen e.V., nimmt den neuen Koalitionsvertrag unter die Lupe und zeigt auf, wie sich das Regierungsprogramm in puncto Immobiliensektor auswirkt. Dabei beschäftigt sich der Branchenkenner mit verschiedenen Fragestellungen. Unter anderem: Zündet die neue Bundesregierung den Bauturbo? Gibt es Änderungen bei der Mietpreisbremse? Wie verändert der Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen für Neubauprojekte? Wie will die Koalition den Wohnraummangel in Ballungsräumen angehen? … Und viele weitere Themen!
Ein Kommentar von David Jacob Huber, Geschäftsführer des BFW Niedersachsen/Bremen
Wohnungspolitische Maßnahmen und Mietpreisbremse
Als Geschäftsführer des BFW Niedersachsen/Bremen e.V. verfolge ich die wohnungspolitischen Entwicklungen auf Bundesebene mit großer Aufmerksamkeit. Der kürzlich vorgestellte Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält unter dem Schlagwort „Bauturbo" zahlreiche Maßnahmen, die für unsere Mitgliedsunternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Der BFW als Sprachrohr der mittelständischen Immobilienwirtschaft in der Region vertritt die Interessen von Bauträgern, Projektentwicklern und Bestandshaltern, die täglich daran arbeiten, den Wohnraummangel zu lindern und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen.
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau angekündigt – eine Maßnahme, die wir grundsätzlich begrüßen. Besonders erfreulich ist die Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen. Diese zielgruppenspezifischen Förderungen entsprechen unserer Verbandsphilosophie, die auf einen ausgewogenen Wohnungsmarkt mit vielfältigen Angeboten abzielt.
Die geplante „WG-Garantie" für Auszubildende und Studierende durch zusätzliche Investitionen und die Öffnung der Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum könnte ein wirksames Instrument sein, um den angespannten Wohnungsmarkt für junge Menschen zu entlasten. Auch die Stärkung des Verbraucherschutzes zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen und die Bündelung von Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden- Wohnen auf Bundesebene sind sinnvolle Ergänzungen.
Die angestrebte Ausnahme des Wohnungsbaus aus den Beihilfevorschriften der EU könnte bürokratische Hürden abbauen und Investitionen erleichtern. Die weitere Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen tragen zur Vielfalt der Wohnungsangebote bei. Die angekündigte Vereinfachung des Wohngelds in Zusammenarbeit mit den Ländern könnte den Zugang zu dieser wichtigen Sozialleistung erleichtern.
„Ein zentrales Thema des Koalitionsvertrags ist die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre.“
Als Vertreter der Immobilienwirtschaft sehen wir diese Maßnahme durchaus kritisch. Die geplante Einrichtung einer Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen bis zum 31.12.2026, die Reformen zur Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und zur Einführung einer Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten soll, könnte jedoch zu ausgewogeneren Lösungen führen. Wir werden uns aktiv in diesen Prozess einbringen.
Besonders kritisch sehen wir die geplante erweiterte Regulierung von Indexmieten, möblierten und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Diese Maßnahmen könnten die Investitionsbereitschaft unserer Mitgliedsunternehmen dämpfen und zu einem Rückgang des Wohnungsangebots führen.
Der Koalitionsvertrag sieht zudem einen verstärkten Mieterschutz vor, der sich auf verschiedene Bereiche erstreckt. Die Reform der Modernisierungsumlage soll die Bezahlbarkeit der Miete besser gewährleisten, während gleichzeitig wirtschaftliche Investitionen in Wohnungsbestände angereizt werden sollen. Dieser Ansatz könnte das oft diskutierte „Vermieter-Mieter-Dilemma" auflösen und sowohl den Interessen der Mieter als auch der Vermieter gerecht werden. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nebenkosten soll verbessert werden – ein Anliegen, das wir grundsätzlich unterstützen.
Die Einführung einer nationalen Mietenberichterstattung, die Umsetzung des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und die Einführung einer Härtefallregelung, nach der die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden kann, um Obdachlosigkeit zu verhindern, sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter.
„Positiv für Investoren und Vermieter: Steuerliche Vorteile für günstige Vermietung könnten einen marktwirtschaftlichen Anreiz für bezahlbaren Wohnraum schaffen.“
Für Investoren und Vermieter gibt es jedoch auch positive Signale: „Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt", heißt es im Koalitionsvertrag. Diese steuerlichen Vorteile für günstige Vermietung könnten einen marktwirtschaftlichen Anreiz für bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen auf 20.000 Euro bis Ende 2025 erleichtert zudem Investitionen in den Bestand. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Investoren sind ambivalent. Einerseits könnten die stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten und Kurzzeitvermietungen sowie die Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse die Investitionsbereitschaft dämpfen. Andererseits könnten die steuerlichen Anreize für günstige Vermietung, die Reform der Modernisierungsumlage und die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen positive Impulse setzen.
Neubauprojekte, KfW-Förderungen und energetische Sanierungen
Der Koalitionsvertrag verändert die Rahmenbedingungen für Neubauprojekte in mehrfacher Hinsicht. Im Bereich der finanziellen Förderung sind die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, die Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen hervorzuheben. Die schnelle Bereitstellung ausreichender Mittel zur Abfinanzierung bewilligter Projekte könnte Liquiditätsengpässe vermeiden und die Planungssicherheit erhöhen. Die angestrebte Ausnahme des Wohnungsbaus aus den Beihilfevorschriften der EU könnte bürokratische Hürden abbauen und Investitionen erleichtern.
Im regulatorischen Bereich sind die Einführung einer Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung und die Ermöglichung notwendiger Anlagen für die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen wichtige Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft. Die Modernisierung und Vereinfachung der Städtebauförderung könnte Prozesse beschleunigen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern können die Länder integrierte Stadtentwicklungskonzepte regeln, was besonders für kleinere Städte wie Bremerhaven relevant sein könnte.
Im Bereich der innovativen Bauweisen setzt der Koalitionsvertrag auf die Erstellung von Aktionsplänen für biobasierte und energieintensive Baustoffe. Building Information Modeling (BIM) soll zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt werden – eine Maßnahme, die die Effizienz und Qualität im Bauwesen steigern könnte. Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Thüringen könnte wichtige Impulse für nachhaltiges Bauen geben.
Zu begrüßen sind besonders die Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung der Städtebauförderung sowie die Förderung innovativer Bauweisen. Die privaten, mittelständischen, inhabergeführten Mitgliedsunternehmen setzen bereits heute auf nachhaltige und ressourcenschonende Bauweisen, und die geplanten Maßnahmen werden diesen Trend weiter verstärken.
Zu den KfW-Förderungen für klimafreundlichen Neubau oder Sanierungen enthält der Koalitionsvertrag keine expliziten Angaben. Weder eine Ausweitung noch eine Einschränkung wird konkret benannt. Allerdings lassen die allgemeinen Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Erreichung der Klimaziele darauf schließen, dass entsprechende Förderprogramme fortgeführt und möglicherweise ausgeweitet werden.
„Die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen deuten auf eine generelle Ausweitung der Förderung hin, die vermutlich auch KfW-Programme umfassen wird.“
Als Verband, der die Interessen der mittelständischen Immobilienwirtschaft vertritt, werden wir die Entwicklung der KfW-Förderungen genau beobachten und unsere Mitglieder über Änderungen und Optimierungsmöglichkeiten informieren. Wir setzen uns für eine verlässliche und planbare Förderkulisse ein, die sowohl klimafreundlichen Neubau als auch energetische Sanierungen unterstützt.
Auch zu neuen Anforderungen oder Vorgaben in Bezug auf energetische Sanierungen enthält der Koalitionsvertrag keine expliziten Aussagen. Die umfangreichen Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen lassen jedoch indirekt auf höhere Anforderungen schließen. Die Änderung der Modernisierungsumlage, um wirtschaftliche Investitionen in Wohnungsbestände anzureizen, könnte energetische Sanierungen fördern. Die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf 20.000 Euro könnte kleinere energetische Maßnahmen erleichtern. Die Erstellung eines Aktionsplans für energieintensive Baustoffe und die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen könnten indirekt zu neuen Standards für energetische Sanierungen führen.
Die Wohnungsunternehmen brauchen bei der Umsetzung energetischer Sanierungen Unterstützung durch Seminare und Tagungen zu aktuellen Themen, die die Mitarbeiter in den Betrieben auf dem Laufenden halten. Wir setzen uns für praxistaugliche Anforderungen ein, die sowohl den Klimaschutz voranbringen als auch wirtschaftlich umsetzbar sind.
Der Koalitionsvertrag sieht verschiedene Förderprogramme für Bauherren, Vermieter oder Eigentümer vor oder kündigt Veränderungen an bestehenden Programmen an.
„Im Bereich Neubau und Wohnraumschaffung sind die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, die Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen hervorzuheben.“
Die Öffnung der Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende, die weitere Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen sind weitere wichtige Maßnahmen. Im Bereich der Städtebauförderung setzt der Koalitionsvertrag auf Modernisierung und Vereinfachung, die Förderung von Innovationen im Städtebau, die schrittweise Verdoppelung des Finanzvolumens und die Verstärkung der Mittel für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung. Diese Maßnahmen könnten die Stadtentwicklung beschleunigen und qualitativ verbessern.
Im steuerlichen Bereich sind die Belohnung für günstige Vermietung, die Änderung der Modernisierungsumlage zur Anreizung wirtschaftlicher Investitionen in Wohnungsbestände und die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf 20.000 Euro wichtige Maßnahmen.
Experten und Unternehmer begrüßen die Vielfalt der geplanten Förderprogramme, die unterschiedliche Aspekte des Wohnungsbaus und der Bestandsentwicklung adressieren. Wir werden unsere Mitglieder dabei unterstützen, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und optimal zu nutzen.
Steuerliche Anreize, energetische Standards und Wohnraummangel
Zur Grunderwerbsteuer schweigt der Koalitionsvertrag. Es werden keine spezifischen Änderungen erwähnt, sodass unklar bleibt, ob die Grunderwerbsteuer unverändert bleibt oder Entlastungen geplant sind. Wir setzen uns seit langem für eine Reform der Grunderwerbsteuer ein, insbesondere für Freibeträge beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Die fehlende Erwähnung im Koalitionsvertrag ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance, die Eigentumsbildung zu fördern und den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.
Im Bereich der steuerlichen Anreize für Investitionen in Bestandsimmobilien sieht der Koalitionsvertrag die steuerliche Belohnung für günstige Vermietung vor.
„Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt", heißt es wörtlich.
Diese Maßnahme könnte einen marktwirtschaftlichen Anreiz für bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Änderung der Modernisierungsumlage soll wirtschaftliche Investitionen in Wohnungsbestände anreizen und könnte energetische Sanierungen fördern. Die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf 20.000 Euro könnte kleinere Modernisierungsmaßnahmen erleichtern.
Weitere explizite steuerliche Anreize speziell für Bestandsimmobilien werden im Koalitionsvertrag nicht genannt. Als Verband, der die Interessen von Bestandshaltern vertritt, begrüßen wir die geplanten steuerlichen Anreize, hätten uns aber weitergehende Maßnahmen gewünscht. Insbesondere eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für energetische Sanierungen wäre aus unserer Sicht sinnvoll gewesen.
Zu energetischen Standards und CO₂-Einsparungen für Immobilienbesitzer enthält der Koalitionsvertrag keine expliziten neuen Vorgaben. Die umfangreichen Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen lassen jedoch indirekt auf höhere Anforderungen schließen. Die Erstellung eines Aktionsplans für energieintensive Baustoffe, die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen und die Änderung der Modernisierungsumlage könnten indirekt zu neuen Standards führen.
Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel der CO₂- Einsparung im Gebäudesektor. Jedoch setzen wir uns jedoch für praxistaugliche und wirtschaftlich umsetzbare Vorgaben ein, die die unterschiedlichen Gebäudetypen und Nutzungsformen berücksichtigen.
Im Bereich der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor setzt der Koalitionsvertrag auf die systemdienliche Ausgestaltung der Förderung von Solarenergie in Verbindung mit Speichern.
„Private Haushalte sollen zu Akteuren der eigenen Energieversorgung werden, und Betreiber von Bestandsanlagen sollen Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung erhalten. Die Vereinfachung von Anmeldeverfahren durch Digitalisierung und Standardisierung und die Erleichterung der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Parkplatz-PV, Agri-PV und Floating-PV, sind weitere wichtige Maßnahmen.“
Als Verband, der die Interessen der Immobilienwirtschaft vertritt, begrüßen wir die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Unsere Mitgliedsunternehmen setzen bereits heute verstärkt auf erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Solarthermie. Die Vereinfachung von Anmeldeverfahren und die systemdienliche Ausgestaltung der Förderung werden diesen Trend weiter verstärken.
Der Wohnraummangel in Ballungsräumen ist ein zentrales Thema des Koalitionsvertrags. Die Koalition will diesem Problem mit einem Bündel von Maßnahmen begegnen. Die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, die Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen sollen das Wohnungsangebot erweitern. Die Öffnung der Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende, die weitere Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen sollen alternative Wohnformen stärken.
„Die Modernisierung und Vereinfachung der Städtebauförderung, die schrittweise Verdoppelung des Finanzvolumens und die angestrebte Ausnahme des Wohnungsbaus aus den Beihilfevorschriften der EU sollen den Wohnungsbau beschleunigen und erleichtern.“
Sehr begrüßenswert ist auch der umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des Wohnraummangels. Besonders die Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens können zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen. Wir vermissen jedoch konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und zur Bereitstellung von Bauland, die aus unserer Sicht zentrale Hebel zur Bekämpfung des Wohnraummangels wären.
Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus ist ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags. Die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen, die Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und die Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen sollen das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erweitern. Die schnelle Bereitstellung ausreichender Mittel zur Abfinanzierung bewilligter Projekte soll Liquiditätsengpässe vermeiden und die Planungssicherheit erhöhen. Die angestrebte Ausnahme des Wohnungsbaus aus den Beihilfevorschriften der EU könnte bürokratische Hürden abbauen und Investitionen erleichtern. Die weitere Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen sollen alternative Wohnformen stärken.
Sozialer Wohnungsbau, Zielgruppen und regionale Auswirkungen
Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus betrachten wir als wichtigen Baustein eines ausgewogenen Wohnungsmarktes. Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereit, ihren Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu leisten, benötigen dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen und wirtschaftlich tragfähige Förderkonditionen.
Der Koalitionsvertrag nimmt verschiedene Zielgruppen in den Blick. Junge Menschen sollen von der „WG-Garantie" für Auszubildende und Studierende, der Verdoppelung der Mittel für „Junges Wohnen" und der Öffnung der Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum profitieren. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen soll gestärkt werden, und die Beratungskompetenzen sollen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt werden.
„Senioren sollen von der Bereitstellung von Mitteln für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen profitieren. Einkommensschwache Haushalte sollen durch die schrittweise deutliche Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, die Vereinfachung des Wohngelds, die Umsetzung des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und die Einführung einer Härtefallregelung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit unterstützt werden.“
Genossenschaftsmitglieder sollen von der weiteren Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und der Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen profitieren.
Als BFW Niedersachsen/Bremen begrüßen wir den differenzierten Ansatz, der verschiedene Zielgruppen in den Blick nimmt. Unsere Mitgliedsunternehmen entwickeln bereits heute zielgruppenspezifische Wohnkonzepte und werden durch die geplanten Maßnahmen weitere Anreize erhalten, ihr Engagement in diesem Bereich zu verstärken.
Die bundespolitischen Maßnahmen werden sich auch auf die Quartiersentwicklung in strukturschwachen Stadtteilen in norddeutschen Städten auswirken. Die Verdoppelung des Finanzvolumens der Städtebauförderung wird mehr Mittel für die Quartiersentwicklung in Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Hannover und anderen norddeutschen Städten ermöglichen. Die Modernisierung und Vereinfachung der Städtebauförderung kann Prozesse beschleunigen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Die Förderung von Innovationen im Städtebau kann neue Impulse für die Quartiersentwicklung setzen.
Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern können die Länder integrierte Stadtentwicklungskonzepte regeln, was besonders für kleinere Städte wie Bremerhaven relevant sein kann. Die Verstärkung der Mittel für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung kann innovative Projekte in strukturschwachen Stadtteilen fördern. Die Umsetzung des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit kann soziale Probleme in strukturschwachen Stadtteilen adressieren, und die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens kann alternative Wohnformen stärken.
Wir müssen die Unternehmen der Wohnungswirtschaft dabei unterstützen, die neuen Fördermöglichkeiten für die Quartiersentwicklung in strukturschwachen Stadtteilen zu nutzen. Wir sehen in der Quartiersentwicklung eine zentrale Aufgabe der Immobilienwirtschaft und werden den Austausch zwischen unseren Mitgliedern und den Kommunen fördern.
Zur energetischen Sanierung in landwirtschaftlich geprägten Immobilienbeständen enthält der Koalitionsvertrag keine spezifischen Maßnahmen. Allgemeine Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und energetischer Sanierung gelten jedoch auch für ländliche Gebiete. Die Änderung der Modernisierungsumlage, um wirtschaftliche Investitionen in Wohnungsbestände anzureizen, die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf 20.000 Euro und die deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) könnten indirekt die energetische Sanierung in landwirtschaftlich geprägten Immobilienbeständen fördern. Auch die Förderung vielfältig strukturierter Agrar-Kultur-Landschaften und die Schaffung von Anreizen für naturverträgliche Agroforstsysteme könnten indirekt relevant sein.
Daher sehen wir hier eine Lücke im Koalitionsvertrag. Die energetische Sanierung in landwirtschaftlich geprägten Immobilienbeständen erfordert spezifische Förderansätze, die die besonderen Herausforderungen dieser Gebäudetypen berücksichtigen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Förderprogramme entwickelt werden.
Auch zu Fördermaßnahmen für serielle/modulare Bauweise schweigt der Koalitionsvertrag. Die allgemeine Ausrichtung auf Innovationen im Bauwesen könnte jedoch indirekt die Entwicklung serieller/modularer Bauweisen fördern. Die Weiterentwicklung von Building Information Modeling (BIM) zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens, die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen, die Förderung der verstärkten Nutzung von Recycling-Baustoffen und die Erstellung von Aktionsplänen für biobasierte und energieintensive Baustoffe könnten indirekt relevant sein.
„Des Weiteren sehen wir in der seriellen/modularen Bauweise ein großes Potenzial zur Linderung des Wohnungsmangels in Ballungsräumen.“
Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Fördermaßnahmen entwickelt werden, und unsere Mitgliedsunternehmen bei der Implementierung innovativer Bauweisen unterstützen.
Zur Unterstützung bei der energetischen Sanierung von typischen Altbauten enthält der Koalitionsvertrag ebenfalls keine spezifischen Maßnahmen. Allgemeine Maßnahmen zur Förderung energetischer Sanierung gelten jedoch auch für Altbauten. Die Änderung der Modernisierungsumlage, um wirtschaftliche Investitionen in Wohnungsbestände anzureizen, die Anhebung der Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf
20.000 Euro, die steuerliche Belohnung für günstige Vermietung und die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen könnten indirekt die energetische Sanierung von Altbauten fördern.
Die energetische Sanierung von Altbauten stellt eine besondere Herausforderung für die Wohnungswirtschaft dar, die spezifische Förderansätze erfordert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Förderprogramme entwickelt werden, und unsere Mitgliedsunternehmen bei der energetischen Sanierung von Altbauten unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD zahlreiche wohnungspolitische Maßnahmen im Rahmen des „Bauturbos" enthält. Als BFW Niedersachsen/Bremen sehen wir darin sowohl Chancen als auch Herausforderungen für unsere Mitgliedsunternehmen. Die Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Modernisierung der Städtebauförderung sind positive Signale. Die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse und die erweiterte Regulierung von Indexmieten, möblierten und Kurzzeitvermietungen sehen wir hingegen kritisch.
Wir werden den konstruktiven Dialog mit der Politik fortsetzen und unsere Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen unterstützen. Denn mit Wohnraum schaffen wir Heimat und Sicherheit für die Bürger – eine Aufgabe, der sich unsere Mitgliedsunternehmen mit großem Engagement widmen.